Beitragsordnung
Beiträge
Gemäß § 5 der gültigen Satzung sind die Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Schatzmeisters. Die Mitgliederbeiträge betragen ab dem 1.1.2010:
Jahresbeitrag für Mitglieder: € 54 ,-
Studenten können kostenlos Mitglied werden.
Beitragsrechnung Der Jahresbeitrag ist in einer Summe bis spätestens 31. März des Jahres auf das Konto des Sportärztebundes Schleswig - Holstein zu überweisen. Bankverbindung: Sparkasse Kiel, BLZ 210 501 70, Konto-Nr.: 23 002 603.
Für jeden Mahnvorgang werden dem betreffenden Mitglied € 5,- in Rechnung gestellt. Gebühren, die bei einem nicht durchführbaren Einzugsauftrag anfallen, werden dem betreffenden Mitglied in Rechnung gestellt.
Kündigung Die Kündigung der Mitgliedschaft muß bis spätestens 15. November eines Jahres in der Geschäftsstelle eingehen, damit sie zum 31.12. des Jahres wirksam wird.
Eine Kündigung befreit nicht von der Beitragsverpflichtung für das laufende Jahr, Rückzahlungen werden nicht geleistet. Mitglieder die mit mehr als zwei Jahresbeiträgen im Rückstand sind, können auf Antrag des Schatzmeisters durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden.
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